Bewerbung und Aufnahme
Wer kann sich bewerben ?
Aufgenommen werden können:
- drogenabhängige Erwachsene (Opiate, Kokain, polytoxikomane Formen)
- drogenabhängige schwangere Mütter
- drogenabhängige Eltern mit ihren Kindern
- drogenabhängige Erwachsene, die dauerhaft von ihren Kindern getrennt leben
- Cannabiskonsumenten (auch junge Klienten ab 17 Jahren)
- Ectasykonsumenten (auch junge Klienten ab 17 Jahren)
- und insbesondere Personen, die nach einer völlig neuen Lebensperspektive suchen und dafür besondere und langfristige Unterstützung benötigen.
Nicht aufgenommen werden:
- Straftäter, vor allem im Bereich Sexualstraftaten
- Reine und ausschließliche Alkoholabhängige
- Drogenabhängige Personen aus Lüneburg
Die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen ohne Eltern nach dem SGB VIII ist möglich, erfolgt jedoch nach besonderer Absprache.
Wo kann man sich bewerben ?
Für die Aufnahmeverfahren lediger und kinderloser Klientinnen und Klienten ist Christa Tunder zuständig. Für die Aufnahme von Familiensystemen (das heißt Eltern mit Kind) kann Arnhild Sobot kontaktiert werden. Sie erreichen das Aufnahmeteam unter der Tel.-Nr.: 04131 / 7493-16. Sollten Sie unter dieser Nummer niemanden erreichen, wenden Sie sich bitte an das Büro: 04131 / 7493-0.
Grundsätzlich erbitten wir eine schriftliche Bewerbung an:
Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch
Jugendhilfe Lüneburg gGmbH
Dahlenburger Landstr. 150
21337 Lüneburg
oder direkt an uns per Fax unter 04131-749317.
In den Bewerbungen erbitten wir einen kurzen Lebenslauf, aus dem unter anderem Ihre Drogenkarriere (Einstiegsalter, Substanzgruppen) benannt ist, sowie einen groben Abriss Ihrer biographischen Entwicklung und einen Überblick über die strafrechtliche Situation (Vorstrafen, Delikte, droht Haftantritt oder Verurteilung, ist ein Antrag auf §§ 35, 36 oder 37 BtmG gestellt?).
Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen erhalten Sie von uns einen schriftlichen Bescheid, aus dem hervorgeht, wie sich das weitere Bewerbungs- bzw. Aufnahmeverfahren gestaltet. Bei ledigen, kinderlosen Klientinnen und Klienten führen wir in der Regel mindestens ein telefonisches Vorgespräch, bei Familiensystemen und Eltern-Kind-Bewerbungen sind persönliche Vorgespräche in einem gemeinsamen Treffen obligatorisch. In Einzelfällen ist es uns möglich, in die Heimatorte der Klienten anzureisen.
Infotelefone für Klienten und Kollegen
Infotelefon für Klienten: mittwochs von 16:00 bis 17:00 Uhr: (0160) 1 27 93 18
Über dieses Infotelefon besteht die Möglichkeit für Sie, direkt mit uns Fragen zur Therapie, zu Inhalten der Therapie, zum Bewerbungsverfahren, zur Eltern-Kind-Therapie usw. zu besprechen. Nach der Kontaktaufnahme rufen wir auch gerne zurück.
Infotelefon für Kollegen: mittwochs von 10:00 bis 12:00 Uhr: (0160) 95 90 11 15
Über diese Telefonnummer haben Sie die Möglichkeit, uns anzusprechen und fachliche Fragen zum Bewerbungsverfahren, zur Aufnahme, zu speziellen Inhalten wie Sucht und Schwangerschaft, Kindeswohl in suchtkranken Familien, zu unserer Therapie usw. mit uns direkt zu besprechen. Bitte setzen Sie sich über diese Nummer mit uns in Verbindung. Wir vereinbaren dann für sofort oder für einen späteren Zeitpunkt einen Telefontermin über eine "Festnetznummer".
Formelle Voraussetzungen
Eine Aufnahme in die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch kann nur erfolgen, sofern eine schriftliche Kostenzusage der Leistungsträger der Erwachsenen (Rentenversicherung, Krankenkassen, Sozialämter) vorliegt. Bei Familiensystemen ist in dem Heimatjugendamt ein Antrag auf Hilfe zur Erziehung gemäß § 34 in Verbindung mit § 27 KHJG zu stellen. In Folge dieses gestellten Antrages findet in der Regel ein Hilfeplangespräch statt (an dem eine Mitarbeiterin unserer Einrichtung teilnimmt). Alle Klienten müssen vor der Aufnahme körperlich entzogen sein, bei der Vermittlung von Entzugsplätzen sind wir gerne behilflich. Klienten, die bereits selbständig von den Drogen entzogen haben bzw. den letzten Zeitraum drogenfrei gelebt haben, müssen für einen gesicherten Urinkontrollnachweis für mindestens eine Nacht in eine Entzugsklinik.
Die Aufnahme
Die Klienten werden von Mitarbeitern unserer Einrichtung nach dem körperlichen Drogenentzug direkt aus den Entzugskrankenhäusern abgeholt. Nach vorheriger Absprache sind in Ausnahmefällen zeitlich versetzte Aufnahmen (auch z.B. von Mutter und Kind oder Ehepartner) möglich.
Therapiezeiten für Eltern-Kind-Prozesse
Wir möchten darauf hinwiesen, dass bei Eltern-Kind-Therapieprozessen in Wilschenbruch in aller Regel die Therapiezeiten länger sind. Die Therapiezeit begründet sich durch die Besonderheit, dass die Eltern, während die Kinder im Rahmen einer Jugendhilfemaßnahme betreut und gefördert werden, neben der Teilnahme an der Drogentherapie auch eine Erziehungsfähigkeit erlangen müssen. Der Gesamtzeitraum für diese familienorientierte Maßnahme liegt daher bei bis zu 2 Jahren.
Die TG Wilschenbruch und die Jugendhilfe Lüneburg ist Mitglied der